Konzept Abteilungsleitung II / Organisation der Jahrgänge 8 mit 10

 

  1. Strukturelle Organisation

 

1.1 Vorüberlegungen

Der gesellschaftliche Wandel die damit verbundenen Veränderungen ermöglichen eine immer stärkere Individualisierung des Einzelnen. Dies zeigt sich auch im Schulleben unserer Gesamtschule. Es liegt in unserer Verantwortung und in unserem Interesse, den Schülerinnen und Schülern ein möglichst breites Spektrum (auch über die Mindestanforderungen einer Gesamtschule hinaus) an Möglichkeiten zu bieten, sich entsprechend ihrer Neigungen und Interessen weiterzubilden und den individuellen Bedürfnissen angepasst gefördert zu werden. Dies bringt eine immer stärkere Individualisierung, auch im Unterricht (durch E- und G-Kurs-Zuweisung, AGs, WP-Bereiche, Förderschienen,…) mit sich.  Die damit verbundene Eigenverantwortung und Selbstorganisation des einzelnen Schülers/ der einzelnen Schülerin fördert ihn/sie zudem in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und Rolle als Einzelner in der Gesellschaft.

 

  • Organisatorische Aufgaben

Unterricht im Klassenverband findet ab Jahrgang 8 nur in wenigen Fächern statt. Um die Schüler/-innen auf diesem Weg bestmöglich und zeitintensiv unterstützen zu können, weicht die Evangelische Gesamtschule vom aus der Unterstufe bekannten Klassenleitungsmodell ab und hat sich für ein innovatives Leitungsmodell für die Jahrgänge 8 bis 10 ausgesprochen, das an die Betreuung in der Sekundarstufe II angelehnt ist.

So übernehmen die Kurslehrer eines Kernfaches (im Schuljahr 17/18 in Jahrgang 8 die Deutschlehrkräfte) die organisatorischen Aufgaben wie Krankmeldungen, Überwachung der Schulpflicht, Bekanntmachungen und Austeilen bzw. Einsammeln von Elternbriefen.

 

1.3 Lerncoaches[1]

Darüber hinaus wählen die Schülerinnen und Schüler ab der achten Jahrgangsstufe zu Beginn des Schuljahres einen für sie zuständigen Lerncoach. Voraussetzung für eine erfolgreiche Wahl ist, dass Lehrkraft und Schüler sich mindestens zwei Stunden pro Woche im Unterricht sehen und dass auch die Lehrkraft dieser Zusammenarbeit zustimmt.

Bei einer gleichmäßigen Verteilung sollten Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr als 15 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig betreuen.

Der (zukünftige) Lerncoach wird in einer Jahrgangskonferenz in der letzten Ferienwoche in die neuen Zuständigkeitsbereiche eingeführt und darüber hinaus weiterhin von der Abteilungsleitung II unterstützt. Hauptaufgabe des Lerncoaches ist eine individuelle Begleitung des Schülers in seinem Lernfortschritt und die Laufbahnberatung von Schülern und Eltern. Er ist zudem erster Ansprechpartner bei Sprechtagen und Kontaktstelle für Kollegen, die den betreffenden Schüler im Unterricht haben und führt regelmäßige Förderplangespräche mit Eltern und Schülern, die in der Schülerakte dokumentiert werden. Mit dem Abschluss der Potentialanalyse findet ein erstes Lerncoachberatungsgespräch mit Eltern und Kind statt, in dem auf Basis der Potentialanalyse, der Lerncheckliste und den Stärken und Interessen des Schülers ein Lernplan zum Erreichen des gewünschten Abschlusses aufgestellt wird. Formulierte Zielvereinbarungen werden in regelmäßigen Abständen (z.B. bei Elternsprechtagen, Förderplangesprächen nach dem Halbjahreszeugnis) überprüft und ggf. angeglichen. Somit ist eine engmaschige Lernunterstützung durch Lehrer, Lerncoach und außerschulischen Partnern (hier: Träger der Potentialanalyse, Berufsberatung etc. ) gegeben

1.4 Dokumentation

Ein zentrales Mittel zur Laufbahnberatung bildet das individuelle Lernportfolio, das in den Händen der Schüler verbleibt. In diesem befindet sich eine individuell auf den Schüler angepasste Übersicht seiner Lernbereiche (WP, Fächergruppe 1, etc.), in der auch Noten eingetragen werden, sowie allgemeine Informationen zur Schullaufbahn (Abschlussvoraussetzungen, etc).  Darüber hinaus kann ein persönlich geführter Teil den eigenen Lernfortschritt dokumentieren. Wichtige Unterlagen wie Praktikumsbescheinigungen u.ä. können beigefügt werden.

Eine begleitende Dokumentation zu Förderplangesprächen, Vereinbarungen und Zielsetzungen sowie deren Evaluation erfolgt durch den Lerncoach. Als Anlage zu den Zeugnissen erhalten die Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr im Jahrgang 9 zudem eine Abschlussprognose der Gesamtschule, die von den Eltern gegengezeichnet wird.[2]

 

1.5 Elternmitwirkung

Zu Beginn des Schuljahres wählen die Eltern auf der ersten Pflegschaftssitzung des Jahrgangs fünf bis sechs Vertreter aus ihren Reihen. [3] Diese wiederum bestimmen einen Jahrgangsstufensprecher, der Hauptansprechpartner und Multiplikator in der Kommunikation zwischen Eltern und Abteilungsleitung bzw. Schulleitung ist.

 

1.6. Schülermitwirkung

Die Schüler wählen in den Kursen der für das Organisatorische zuständigen Lehrkräfte einen Kurssprecher und dessen Stellvertreter, der Hauptansprechpartner und Multiplikator für die Schülervertretung ist.

  • Lernstandserhebung   8

Die Evangelische Gesamtschule Hilden nimmt an der Lernstandserhebung im Jahrgang 8 teil[4]. Hierbei werden an drei von der Bezirksregierung festgelegten Terminen in der ersten Hälfte des zweiten Schulhalbjahres die in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch bislang erreichten Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler überprüft.  Über den Ablauf werden Kollegen, Eltern und Schüler zu Beginn des Schuljahres informiert. Eine gezielte inhaltliche Vorbereitung auf den Lernstand soll im Unterricht nicht stattfinden.

Die individuellen Ergebnisse des Lernstands können Anhaltspunkte hinsichtlich gezielter Förderung geben und werden von der didaktischen Leitung analysiert und verarbeitet.[5] Auch bilden sie ein wichtiges Analyseelement für die jeweilige Fachschaftsarbeit.

 

  • Zentrale Prüfungen 10

Die Evangelische Gesamtschule ermöglicht alle gängigen Schulabschlüsse und nimmt deswegen verpflichtend an den Zentralen Prüfungen im Mai jedes Jahres teil.

 

 

  • Praktikum / Berufswahlvorbereitung[6]

4.1. Praktika

Im Jahrgang 8 findet ein dreiwöchiges Berufspraktikum in der Regel direkt im Anschluss an die Osterferien statt. Die Unterlagen dazu werden den Schülerinnen und Schülern zu Schuljahresbeginn ausgegeben; der Schüler / die Schülerin muss mit Unterstützung seiner Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bis zu den Weihnachtsferien einen Praktikumsplatz vorweisen. Dieser sollte nicht in Unternehmen wahrgenommen werden, in denen Eltern oder Verwandte arbeiten, um einen möglichst objektiven Einblick in den jeweiligen Beruf zu gewährleisten und auch eine abschließende Beurteilung nicht zu beeinflussen. Bei der Wahl eines Praktikumsplatzes sollten die Neigungen, Fähigkeiten und Interessen des Kindes entsprechend berücksichtigt werden.

Die Koordinatorin für Studien- und Berufswahlorientierung, im weiteren Verlauf kurz StuBO genannt, übernimmt die Koordination und Betreuung. Eine Vorbereitung auf das Praktikum erfolgt unter anderem im Bereich „Berufsorientierung“, in dem Lerninhalte wie Ausloten der eigenen Interessen, Stärken und Schwächen, Potentialanalyse, Berufsfelderkundung, Verhalten bei Vorstellungsgesprächen, Jugendarbeitsschutzgesetz, Führen der Praktikumsmappe etc. vermittelt werden sollten. Auch im Unterricht wird das Thema Berufswahlvorbereitung aufgegriffen, so z.B. in der Unterrichtsreihe „Bewerbung“ im Fach Deutsch.[7]

Ein zweites, zweiwöchiges Praktikum findet im Jahrgang 10 im Anschluss an die Herbstferien statt. Dieses wird nur von Schülerinnen und Schülern wahrgenommen, die voraussichtlich zum Schuljahresende die Schule verlassen und ins Berufsleben einsteigen möchten. Es ist nicht gewünscht, das Unternehmen bzw. den Beruf des vorherigen Praktikums noch einmal zu wählen, um einen optimalen Einblick in verschiedene Berufszweige zu erhalten. Auch hierzu führt der Schüler/die Schülerin eine Praktikumsdokumentation, die später Teil des Lernportfolios wird.

 

4.2. Berufswahlvorbereitung

Darüber hinaus erfolgt eine engmaschige Begleitung durch Berufsberater der Agentur für Arbeit mit mehreren Unterrichtsprojekten, regelmäßigen Beratungsangeboten und dem Besuch des BIZ Mettmann [8], um eine optimale Übergangsbegleitung zu gewährleisten.

Im Jahrgang 8 findet in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Mettmann (als verpflichtendes Element von „KAoA“) eine Potentialanalyse (eintägig im November) mit anschließenden Auswertungsgesprächen statt.[9] Außerdem begleitet die Kreishandwerkerschaft, ebenfalls als verpflichtendes KAoA-Element), im Jahrgang 8 direkt vor den Osterferien, ein dreitägiges Berufsfelderkundungsprogramm.[10]

Zudem wird die Teilnahme an der Ausbildungsbörse Hilden und anderen Berufswahlangeboten ausdrücklich befürwortet.

 

4.3 Inklusion bei der Berufswahlvorbereitung

Für zieldifferent unterrichtete Schülerinnen und Schüler kann nach vorheriger Anmeldung anstelle des Praktikums in diesem Zeitraum ein „Praxiskurs für Förderschüler/-innen“ in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Mettmann wahrgenommen werden.

Darüber hinaus besteht für Inklusionsschüler die Möglichkeit eines Langzeitpraktikums in Jahrgang 9 und/oder 10, um berufliche Aussichten zu festigen.

Die Beratung und Koordination übernimmt in beiden Fällen die didaktische Leitung. Die für die Schülerinnen und Schüler zuständigen Sonderpädagogen arbeiten unterstützend zu.

Zur Zeit wird geprüft, inwiefern außerschulische Partner wie der Integrationsfachdienst und die Reha-Beratung sowie die Berufsberatung schon frühzeitig (d.h. ab Klasse 8), den Weg in die Berufstätigkeit für Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterstützen können.

 

  • Wahlpflichtbereich

Zusätzlich zu dem auch weiterhin fortgeführten Wahlpflichtbereich seit Klasse 6 wird ab Klasse 8 bzw. ab Klasse 9 ein weiterer Schwerpunkt gebildet.

Wahlpflichtbereich 2 ab Klasse 8

Ab dem 8. Schuljahr kommen zu den Pflicht- und Wahlpflichtstunden weitere sogenannte Ergänzungsstunden hinzu. Diese Stunden sind für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend und bieten in den Jahrgangstufen 8 bis 10 eine weitere Möglichkeit zur Individualisierung. Über curriculare Vorgaben hinaus möchte die Evangelische Gesamtschule Hilden das Angebot dieses Bereichs möglichst breit aufstellen und inhaltlich auf die wichtigen Kompetenzen zum Einstieg ins Berufsleben ausrichten.

Im Hinblick auf die Berufsorientierung und persönliche Neigungen kann zwischen folgenden Wahlpflichtfächern (hier für das Schuljahr 17/18) [11] gewählt werden:

  • Fremdsprache (Spanisch)
  • Soziales
  • Medienkompetenz (Umgang mit Medien)
  • Musisch oder künstlerischer Bereich und
  • Sport und Gesundheit

 

Eine Sonderstellung hat dabei die zweite bzw. dritte Fremdsprache inne. Da diese Grundvoraussetzung für eine Zulassung zum Abitur bildet, wird sie verpflichtend bis zum Ende der Klasse 10 belegt.[12] Sie zählt zur Fächergruppe 1. Dieser Unterricht findet zweistündig pro Woche statt.

Zugangsvoraussetzung für das Fach Spanisch sind mindestens befriedigende Leistungen in beiden E-Kursen sowie eine vorherige intensive Beratung von Eltern und Schülern durch den Klassenlehrer.

Alle anderen Wahlpflichtfächer können für die einzelnen Jahrgangsstufen zu Beginn des Schuljahres jeweils neu gewählt werden. Diese finden einstündig pro Woche statt, in einer zweiten Ergänzungsstunde werden die Schülerinnen und Schüler in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch zusätzlich gefördert bzw. gefordert.

Eine Belegung der WP II –Fächer erfolgt über eine Erst- bzw. Zweitwahl zu einem im Terminspiegel festgelegten Zeitpunkt. Eine entsprechende Berücksichtigung der Schülerinteressen ist durch den jährlich möglichen Wechsel dieser Fächer (außer der Fremdsprache) gegeben.

Eine Zuteilung in die jeweilige Förder- bzw. Forderschiene erfolgt durch die didaktische Leitung unter Berücksichtigung der Kompetenztests sowie in Absprache mit den Fachlehrern in den Zeugniskonferenzen.

 

  •    Äußere Differenzierung in den Fächern der Fächergruppe 1

Die äußere Differenzierung durch E- und G- Kurse in den Fächern Mathematik und Englisch wird beibehalten. Ab Klasse 8 erfolgt auch eine Differenzierung im Fach Deutsch.

Ab dem Jahrgang 9 wird der Schwerpunkt auf das Fach Chemie gelegt, auch hier wird eine Differenzierung in verschiedene Lernniveaus erfolgen. Allerdings wird hier hinsichtlich der aktuellen Raum- und Personalsituation wohl innerlich binnendifferenziert im Klassenverband unterrichtet werden.

7             Kursarbeiten 

Das bewährte System aus der Unterstufe wird fortgeführt[13]. Die einheitlichen Kursarbeiten finden nach einem von der Abteilungsleitung II koordinierten Terminplan parallel in allen Kursen einer Jahrgangsstufe statt. In diesem Plan werden Wünsche und Anregungen aus den jeweiligen Fachschaften mit eingearbeitet.

 

  • Individuelles Lernen

Sofern es Stundenraster und Lehrerstunden ermöglichen, werden auch in den oberen Jahrgangstufen AGs angeboten. Hierzu erfolgen die Wahlen / Einteilungen zum Ende des Schuljahres, wenn bis dahin die Unterrichtsverteilung sicher steht.

Darüber hinaus wird die individuelle Ausrichtung des Lernens auch über die zunehmenden Wahlmöglichkeiten in der gesamten Sekundarstufe I (WP I, WPII, AGs seit Jahrgangsstufe 5, Projekte und Fahrten, Förderbänder,….) abgedeckt.

 

[1] Siehe u.a. Gustav Keller, „Lerncoaching in der Schule“, Hogrefe, 2015

[2] Siehe APO-SI §8 vom 10.Juli 2011 und Anlage 26

[3] nach SG §73

[4] Siehe Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 20.12.2006

[5] Die Ergebnisse haben keinen Einfluss auf die Zensuren dieses Faches.

[6] Konzept der StuBo vom…..

[7] Siehe schuleigener Lehrplan für das Fach Deutsch

[8] Siehe Kooperationsvertrag mit der Agentur für Arbeit vom…….

[9] Siehe Kooperationsvertrag „KAoA“ vom…….

[10] Siehe Kooperationsvertrag „KAoA“ vom ……   sowie  StuBO-Konzept vom……

[11] Das Angebot hängt von der Personalsituation der Schule ab und kann variieren; ein Kurs kann nur mit einer Mindestteilnehmerzahl von 18 stattfinden.

[12] Sollten Schülerinnen und Schüler dieses Fach nicht belegen und trotzdem das Abitur erreichen wollen, besteht die Möglichkeit, die dritte Fremdsprache in der Sekundarstufe II zu erlernen (APO-SII)

[13] Siehe Leistungskonzept